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Harry Wörz

Von Stadtwiki

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Harry Wörz (* 3. Mai 1966 in Birkenfeld) ist ein Bauzeichner aus dem Birkenfelder Teilort Gräfenhausen. Ihm wurde versuchter Totschlag an seiner Ehefrau vorgeworfen, was er von Anfang an bestritt und bestreitet. Die Klärung dieses Tatvorwurfs beschäftigte über Jahren die Gerichte; ein bereits ergangenes freisprechendes Urteil wurde wieder aufgehoben. Harry Wörz wurde am 22. Oktober 2009 abermals vom Landgericht Mannheim in einem spektakulären Urteil freigesprochen. Das Urteil wurde nicht rechtskräftig, der Vertreter der Nebenklage hat bereits Revision angekündigt.

Inhaltsverzeichnis

Die Tat

Harry Wörz von ihm getrennt lebende Ehefrau, die damals 26 Jahre alte Polizistin Andrea Wörz, wurde in der Nacht zum 29. April 1997 in ihrer Birkenfelder Wohnung beinahe erdrosselt. Sie überlebte knapp, ist seitdem aber schwerst hirngeschädigt[1] und nicht fähig, Angaben zur Tat zu machen.

Prozessgeschichte

Am folgenden Tag wurde Harry Wörz als Tatverdächtiger verhaftet. Das Landgericht Karlsruhe verurteilte ihn am 16. Januar 1998 in einem Indizienprozess wegen versuchten Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren.

Danach führten die Eltern des Opfers vor einer Zivilkammer des Karlsruher Landgerichts einen Schmerzensgeldprozess gegen Harry Wörz. In diesem Verfahren konnte Wörz' Verteidigung das Gericht davon überzeugen, dass ihm die Tat nicht zweifelsfrei nachzuweisen sei, so dass die Klage abgewiesen wurde.

Als Folge davon ordnete das Oberlandesgericht Karlsruhe am 30. November 2001 in der Strafsache Wörz ein Wiederaufnahmeverfahren an und setzte Harry Wörz, der bis dahin vier Jahre und sieben Monate in Haft verbracht hatte, auf freien Fuß.[2] In diesem Wiederaufnahmeverfahren, das ab dem 30. Mai 2005 vor dem Landgericht Mannheim geführt wurde, wurde er am 6. Oktober 2005 wegen Mangels an Beweisen freigesprochen.[3]

In einer Pressekonferenz am 11. Oktober 2005 räumte die Pforzheimer Polizei Ermittlungsfehler ein, wies jedoch den Vorwurf von sich, einseitig ermittelt zu haben. Man sei kurz nach der Tat noch davon ausgegangen, dass das Opfer sich erholen und seinen Angreifer benennen können würde.[4] Kritik an der Ermittlungsarbeit der Polizei war unter anderem vor dem Hintergrund laut geworden, dass nicht nur Andrea Wörz und ihr Vater, sondern auch ihr Geliebter Thomas H., gegen den anfänglich ebenfalls wegen Tatverdachtes ermittelt wurde, Polizisten waren.

Nachdem die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage gegen den Freispruch vom 6. Oktober 2005 Revision eingelegt hatten, hob der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung vom 16. Oktober 2006 das Urteil des Wiederaufnahmeverfahrens auf.[5] In der Zwischenzeit waren mehrere Zeugen, die zur Entlastung von Harry Wörz ausgesagt hatten, wegen Falschaussagen verurteilt worden.

Das Wiederaufnahmeverfahren wurde vor einer anderen Strafkammer des Landgerichts Mannheim neu aufgerollt. Am 15. Dezember 2008 gab das Gericht die Terminplanung für den neuen Prozess bekannt, gemäß der das Verfahren ab dem 2. März 2009 verhandelt wurde[6].

Am 22. Oktober 2009 wurde der Angeklagte nach 27 Verhandlungstagen vom Landgericht Mannheim freigesprochen. Die Kammer hält den Geliebten, den Polizisten Thomas H., für den Täter [7][8].

Am 15. Dezember 2010 wurde beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe das Revisionsverfahren über über das letzte Urteil begonnen. Dabei wurde Wörz auch auf Antrag des Bundesanwaltes entgültig freigesprochen und erhält eine Haftentschädigung von 40.000 €.

Harry Wörz wurde dabei von dem Karlsruher Anwalt Dr. Hubert Gorka vertreten.

Noch 2014 war - selbst nach einem Film im Fernsehen über die Tragödie und Diskussionen darüber - keine angemessene Entschädigung für die Haft und deren Folgen erfolgt.

[9]

Unterstützung für Harry Wörz

Aufsehen erregte der Fall auch dadurch, dass Harry Wörz von Anfang an von einem großen, von seiner Unschuld überzeugten Freundeskreis in der Öffentlichkeit unterstützt wurde und wird (siehe auch die Webpräsenz "Harry Wörz" unter Weblinks).

Während der gesamten Zeit bis zu dessen Tod 2006 wurde Harry Wörz vom Gräfenhausener Pfarrer Peter Knop intensiv betreut.

Entschädigung

Nach längeren Verhandlungen stimmte Harry Wörz einer Entschädigung von 450.000 Euro zu, um seine Schulden bei seinen Freunden zu bezahlen, die ohne Verbindlichkeit ihm Gelder gegeben hatten. Außerdem wollte er damit seine Ruhe wieder finden. Eine Entschuldigung erhielt Wörz dennoch nicht.

Sein Hausarzt, der Birkenfelder Allgemeinmediziner Christoph Kronschnabl fordert in einem offenen Brief an Ministerpräsident Kretschmann, den Landtag und die Abgeordeten aus Pforzheim, dass sich das Land bei Wörz entschuldigt.

Weblinks

Quellen

  1. Andrea hat lebenslänglich bekommen, Artikel des Pforzheimer Kuriers vom 4. März 2006
  2. zdf.de: Unschuldig im Gefängnis? Der Fall Harry W. wird wieder aufgerollt (7. September 2003)
  3. Freispruch für Harry Wörz nach jahrelanger Haft, Meldung des SWR vom 6. Oktober 2005 (abgerufen unter http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622/nid=1622/did=724436/k8u1ez/index.html am 31. Januar 2007, nicht mehr online verfügbar)
  4. Polizei gibt Ermittlungsfehler im Fall Wörz zu, Meldung des SWR vom 12. Oktober 2005 (abgerufen unter http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622/nid=1622/did=739746/1kbie6w/index.html am 11. Februar 2007, nicht mehr online verfügbar)
  5. Urteil des BGH vom 16. Oktober 2006 zur Aufhebung des Urteils des LG Mannheim vom 6. Oktober 2005
  6. Neues Verfahren gegen Harry Wörz ab 2. März mit 29 Prozesstagen, Online-Artikel der Pforzheimer Zeitung vom 15. Dezember 2008
  7. Freispruch für Harry Wörz, Meldung des SWR vom 23. Oktober 2009
  8. Harry Wörz kämpft beim Freispruch mit den Tränen, Online-Artikel der Pforzheimer Zeitung vom 22. Oktober 2009
  9. Ralf Steinert: Termin steht: BGH prüft Freispruch von Harry Wörz, Online-Artikel der Pforzheimer Zeitung vom 16. September 2010
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