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Karl Groß

Von Stadtwiki

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Bild aus dem Jahrbuch der Stadt Pforzheim 1908/1909

Carl H. Groß (* 8. Mai 1843 in Homberg; † 20. März 1909 in Pforzheim) war ein Rechtsanwalt und Oberbürgermeister von Pforzheim. Rechtsanwalt Karl Groß starb am 20. März 1909 an den Folgen einer Erkältung. Er war seiner Zeit der erste Oberbürgermeister unserer Vaterstadt unter der Städteordnung und hat als solcher 9 Jahre die Verwaltung der Stadt geführt, danach noch etwa 20 Jahre hier seine Anwaltspraxis ausgeübt.

Geschichte

Geboren am 8. Mai 1843 zu Homberg in Kurhessen, studierte er Jura, kam dann zur preußischen Eisenbahnverwaltung als juristischer Hilfsarbeiter und trat darauf in den Kommunaldienst.

Als nach Einführung der Städteordnung in Baden 1875 der neugewählte Bürgerausschuß in Pforzheim in seiner Mehrheit beschloß, die Oberbürgermeisterstelle hier einem juristisch gebildetem Fachmann zu übertragen, wurde diese Stelle dem damals erst 32 Jahre alten Beigeordneten von Barmen Karl Groß besetzt. Seine Wahl geschah am 21. November 1875 mit 88 von 105 abgegebenen Stimmen , von denen 16 auf seinen Amtsvorgänger, Oberbürgermeister Kaspar Schmidt, fielen.

Anfangs November traf Groß hier ein und übernahm die Geschäfte am 4. November. In jener Zeit, in der die industrielle Tätigkeit darniederlag, der Grundbesitz stark entwertet war und in Folge der wachsenden Arbeitslosigkeit die Not der Arbeiterbevölkerung groß war, war es ein großer Vorteil für die Stadtverwaltung, dass ein im rheinischen Kommunaldienst – war ja in Barmen von jeher die Armenverwaltung gut organisiert – wohl erfahrener Bürgermeister stand, der auch hier alsbald die Armenverwaltung neu einrichtete und für eine Verständigung zwischen privater und öffentlicher Versorgung sorgte.

Auch auf anderen Gebieten der Stadtverwaltung bewährte er sich als tüchtiger Organisator. Unter anderem war auch die Gründung des Hilfsvereins sein Werk. In der Gaswerksfrage trat der Oberbürgermeister im Gegensatz zur Mehrheit des Bürgerausschusses für einen neuen Vertrag mit dem bisherigen Gaswerksbesitzer und gegen die Übernahme des Werks durch die Stadt ein. Diese Meinungsverschiedenheit vereitelte seine Wiederwahl als Oberbürgermeister nach Ablauf seiner Amtsperiode, obwohl eine von über 2000 Bürgern an den Stadtrat gerichtete Petition sich für seine Wiederwahl aussprach.

Groß wandte sich daraufhin hier der Anwaltspraxis zu, in welcher Tätigkeit er großes Vertrauen genoß. Im Jahr 1887, als der Kommunalverein die geschlossene, bisher fast einstimmige Mehrheit des Bürgerausschusses verdrängte, da wurde auch Rechtsanwalt Groß von der ersten Wählerklasse in den Bürgerausschuss gewählt. In gemeinnützigen Vereinen war Groß gleichfalls eifrig tätig; er war zum Beispiel einer der Gründer des Kolonialvereins. Seitens seiner Kollegen wurde er in den Vorstand des badischen Anwaltvereins gewählt.

Literatur


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